Eine Flottenversicherung ist eine gemeinschaftliche KFZ-Versicherung, die alle Firmenfahrzeuge eines Fuhrparks mit
einem Versicherungsschutz abdeckt. Die Flottenversicherung
wird oft auch Fuhrparkversicherung genannt und bietet mit
der Haftpflicht- , Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung
Schutz für alle Fahrzeuge.
Im Rahmen der Inhaltsversicherung ist Ihre gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, wie z.B. Maschinen, Werkzeuge oder Büroausstattung sowie Waren und Vorräte versichert.
Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ist eine gewerbliche Versicherung. Sie deckt Schäden im beruflichen Kontext ab, die Sie
oder Ihre Mitarbeiter einem Dritten oder dessen Eigentum zufügen. Neben Personen- und Sachschäden werden auch finanzielle Folgeschäden (sog. „unechte Vermögensschäden”) abgedeckt,
bspw. der Verdienstausfall einer geschädigten Person.
Eine betriebliche Altersvorsorge ist darüber hinaus immer eine gute
Idee für alle, die im Alter mit wenig gesetzlicher Rente rechnen. Ein
großer Nachteil der Betriebsrente war lange Zeit, dass eine spätere
Rente auf die Grundsicherung angerechnet wurde. Wer also im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen war, hatte umsonst angespart.
Seit 2018 hat sich das geändert: Seither können Sparer mindestens
100 und maximal 200 Euro ihrer Betriebs- und Riesterrente behalten. Genauer: Von Renten, die 100 Euro übersteigen, können Sparer 30 Prozent behalten und insgesamt nicht mehr als 200 Euro. Wer also mit einer geringen Rente rechnet, kann über die bAV zusätzlich vorsorgen.
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